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Stadt Weißenfels und Simon-Rau-Zentrum werfen AfD-Landtagsabgeordneten raus – Poggenburg: „Die Stadt sollte sich in Grund und Boden schämen!“

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Stadt Weißenfels und Simon-Rau-Zentrum werfen AfD-Landtagsabgeordneten raus – Poggenburg: „Die Stadt sollte sich in Grund und Boden schämen!“ Der AfD-Landtagsabgeordnete Marcus Spiegelberg nahm gestern anWeiterlesen »Stadt Weißenfels und Simon-Rau-Zentrum werfen AfD-Landtagsabgeordneten raus – Poggenburg: „Die Stadt sollte sich in Grund und Boden schämen!“

Beraterverträge: AfD schaltet Staatsanwaltschaft wegen Untreue ein – Misstrauensvotum gegen Minister Felgner (SPD) im nächsten Plenum möglich

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Beraterverträge: AfD schaltet Staatsanwaltschaft wegen Untreue ein – Misstrauensvotum gegen Minister Felgner (SPD) im nächsten Plenum möglich Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt,Weiterlesen »Beraterverträge: AfD schaltet Staatsanwaltschaft wegen Untreue ein – Misstrauensvotum gegen Minister Felgner (SPD) im nächsten Plenum möglich

AfD: Für zwei Straftaten im Jahr neue hauptamtliche Stelle im Polizeiverwaltungsamt? LSBTTI-Phantomdebatte nutzt Opfern rein gar nichts!

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AfD: Für zwei Straftaten im Jahr neue hauptamtliche Stelle im Polizeiverwaltungsamt? LSBTTI-Phantomdebatte nutzt Opfern rein gar nichts! Laut Koalitionsvertrag plant die Landesregierung eine neue hauptamtlicheWeiterlesen »AfD: Für zwei Straftaten im Jahr neue hauptamtliche Stelle im Polizeiverwaltungsamt? LSBTTI-Phantomdebatte nutzt Opfern rein gar nichts!

AfD fordert Abschaffung der Anwendung des Jugendstrafrechts bei 18- bis 21-Jährigen

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Die AfD-Fraktion macht heute im Landtag die Unangemessenheit der strafrechtlichen Privilegierung von 18- bis 21-Jährigen deutlich und fordert die ersatzlose Abschaffung des sogenannten Heranwachsendenstrafrechts (Jugendgerichtsgesetz §§ 105 ff). Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens Diederichs, führt dazu aus:

„Im Jahr 2013 wurden 66 Prozent der heranwachsenden Straftäter nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die ursprünglich als Ausnahme gedachte Regel wird so zur Norm. Gerade bei schweren Straftaten wird Jugendstrafrecht angewandt, obgleich die Einsichtsfähigkeit in das Unrecht bei den Tätern dieser Altersgruppe regelmäßig vorhanden ist. Wenn schwerste Gewaltdelikte von volljährigen Tätern als Jugendverfehlung oder Ausfluss geistiger Unreife eingestuft werden, dann ist das eine Verhöhnung der Opfer. Achtzehnjährige haben das Recht zu wählen, einen PKW zu führen. Sie dürfen Waffen besitzen und benutzen. Sie haben alle Rechte unserer Bürgergesellschaft, dann kann man sie aber nicht aus ihren Pflicht entlassen, die Konsequenzen ihres strafbaren Handelns ebenso vollumfänglich zu tragen.“

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