Gesundheitliche Entwicklung von Kindern in Sachsen‐Anhalt
Gemäß § 37 Abs. 2 SchulG LSA ist bei Kindern vor der Aufnahme in die Schule eine amtsärztliche Untersuchung durchzuführen. Auf Grundlage dieser Untersuchungen werdenWeiterlesen »Gesundheitliche Entwicklung von Kindern in Sachsen‐Anhalt