Arbeitnehmer aus Nicht‐EU‐Ländern
Auf Grundlage der EU–Richtlinie 2009/50/EG besteht die Möglichkeit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit von Angehörigen aus Drittstaaten bzw. Nicht–EU–Ländern in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union. DazuWeiterlesen »Arbeitnehmer aus Nicht‐EU‐Ländern