Beteiligung und Mitsprache der Bürger in den Regionalen Planungs- und Entwicklungsgesellschaften
Gemäß § 2 Abs. 4 LEntwG LSA sind die Träger der Regionalplanung die Landkreise und kreisfreien Städte. Ihnen obliegt die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und FortschreibungWeiterlesen »Beteiligung und Mitsprache der Bürger in den Regionalen Planungs- und Entwicklungsgesellschaften