Siegmund: Mitarbeiter in Berufen mit direktem Kundenkontakt müssen Schutzausrüstung erhalten!
Nachdem die Landesregierung von Sachsen-Anhalt zahlreiche Zwangsschließungen im Einzelhandel und im Freizeit- und Kulturbereich bis zum 19. April 2020 veranlasst hat, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, bleiben u. a. Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Restaurants, Handwerksbetriebe und Friseurläden geöffnet. Aufgrund fehlender Schutzkleidung sorgen sich viele dort Beschäftigte nun vor einer Ansteckung, wie die „Volksstimme“ heute berichtet.
Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Ulrich Siegmund, kritisiert: „In vielen Dienstleistungsberufen ist weiterhin der direkte Kontakt zwischen den Menschen gegeben. Distanzvorschriften von zwei Metern zwischen den Tischen in Gaststätten bringen nichts, wenn der Koch oder der Kellner infiziert sind. Um zu gewährleisten, dass in diesen Branchen weiter geöffnet werden kann, müssen sowohl Mitarbeiter als auch die Kunden geschützt werden. Hierzu muss das Land entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Solange diese flächendeckende Ausstattung nicht möglich ist, besteht die Gefahr einer massiven Virus-Ausbreitung nach wie vor.“