Lehmann: Beweisstücke dürfen nicht vernichtet werden!
Am 29. April 2020 jährt sich der Todestag des Polizeischülers Paul L. zum zweiten Mal. Der 24-Jährige stürzte in Halle im April 2018 vom Balkon eines fremden Hauses in den Tod. Der junge Hallenser wies Kampfspuren am Körper auf, die offenkundig bereits vor Todeseintritt entstanden. Die Behörden sahen sich trotzdem nicht veranlasst, intensiv den Verdacht eines möglichen Fremdverschuldens zu prüfen und stellten die Ermittlungen ein. Brisant ist die Tatsache, dass sich direkt neben dem Tatort ein linksautonomes Zentrum befindet.
Mario Lehmann, Sprecher für Recht und Verfassung der AfD-Landtagsfraktion, sagte dazu: „Die Einstellung der Ermittlungen reiht sich mühelos in die juristische Handhabung der Todesfälle von Köthen und Wittenberg unter Frau Ministerin Keding ein. Im Umgang mit Migrantenkriminalität und Linksextremismus lässt die Justiz umfassende Ermittlungsbemühungen leider oftmals vermissen. Die AfD-Fraktion wird jedoch auch dieses Mal dafür sorgen, dass das Opfer nicht in Vergessenheit gerät und das Vertuschen eines Verbrechens verhindern. Diesbezüglich mahnen wir daher an, dass die Beweisstücke im ungeklärten Fall des toten Polizeischülers keineswegs vernichtet werden dürfen.“