Fakultative Anwendung des Jugendstrafrechts – bedingte Strafmündigkeit ab dem 12. Lebensjahr
Der Antrag der AfD-Fraktion sieht vor, die Schuldfähigkeit und Strafbarkeit nach Jugendstrafrecht auch auf Täter auszudehnen, die zum Zeitpunkt der Tat das 12. Lebensjahr vollendetWeiterlesen »Fakultative Anwendung des Jugendstrafrechts – bedingte Strafmündigkeit ab dem 12. Lebensjahr