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Systematischer CDU-Wahlbetrug durch breites Netzwerk an Unterstützern ist naheliegend

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Zeugenaussage von Ex-CDU-Stadtrat Holger Gebhardt im Untersuchungsausschuss zur Stendaler Wahlaffäre!

Beim heutigen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Stendaler Wahlaffäre war der frühere CDU-Stadtrat Holger Gebhardt als Zeuge geladen. Für die Briefwahlfälschung bei der Kommunalwahl 2014 war Gebhardt zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Während der Zeugenaussage bestätigten sich für die AfD-Abgeordneten und Mitglieder des Untersuchungsausschusses Matthias Lieschke, Daniel Roi und Volker Olenicak die Anzeichen dafür, dass es ein breites Netzwerk an Unterstützern und Mitwissern im Stendaler Wahlskandal gegeben hat, das auch aus führenden CDU-Funktionären besteht.

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Keine Hinweise auf rechte Gewalt in Köthen

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Loth: Linke haben Hetzjagden herbeigeredet

Infolge einer Auseinandersetzung mit einer Gruppe von afghanischen Männern kam in der Nacht vom 8. auf den 9. September 2018 ein 22-jähriger Köthener zu Tode. Infolgedessen realisierten unterschiedlichste Gruppen Gedenk-, Protest- und Gegenprotestveranstaltungen in der Stadt. So meldete beispielsweise ein Mitglied der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt für den 9. September eine Versammlung mit dem Motto „Rassistische Hetzjagden verhindern, bevor sie entstehen“ vor dem Köthener Bahnhof an. Noch am selben Abend fand im Rathaus Köthen eine Krisensitzung mit Vertretern der Zivilgesellschaft, diversen Parteien und Herrn Bürgermeister Hauschild statt, bei welcher die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Frau Christina Buchheim (MdL), ihr Zuspätkommen damit begründete, dass es „irgendwelche Auseinandersetzungen“ mit „rechten Kräften“ gegeben hätte.

Hannes Loth, Abgeordneter der AfD-Landtagsfraktion, welcher am 9. September als Landtagsabgeordneter im Köthener Rathaus anwesend war, stellte dazu eine Kleine Anfrage an die Landesregierung Sachsen-Anhalt. In der Drucksache 7/3460 liegt nun eine Antwort vor, welche an der Darstellung der Linken-Abgeordneten Buchheim zweifeln lässt. So verweist die Landesregierung u.a. darauf, dass keine besonderen Vorkommnisse bei dieser Veranstaltung und bei der Abreise der Versammlungsteilnehmer festgestellt worden. Ferner sind der Landesregierung keine Aktionen bekannt, die ein Intervenieren der Polizei erforderten. Seitens der Behörden wurden keinerlei Anzeigen aufgenommen.

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