BVG-Entscheid zu Ceta: AfD pocht auf „demokratische Rückbindung“
Die Bundesregierung darf vorläufig das umstrittene Freihandelsabkommen zwischen Europäischer Union und Kanada mit auf den Weg bringen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag entschieden. Es wies damit mehrere Eilanträge gegen die Ceta-Zustimmung Deutschlands ab. Jedoch verpflichtet das Urteil die Regierung, nur die Teile von Ceta in Kraft treten zu lassen, die eindeutig in EU-Kompetenz fallen. Deutschland bleibt also zuständig für sein Gerichtssystem, den Investitions- und den Arbeitsschutz. Auch behalten sich die Verfassungsrichter die Prüfung der Entscheidungsbefugnisse des sogenannten Gemischten Ceta-Ausschusses vor. Die Bundesregierung muss bis zu einem Urteil dafür sorgen, dass es für alle Beschlüsse des Ausschusses eine „demokratische Rückbindung“ gibt.
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