Beantwortung der Kleinen Anfragen zur schriftlichen Beantwortung durch die Landesregierung
Die Kleinen Anfragen zur schriftlichen Beantwortung sind ein fundamentaler Teil der Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Regierung. Diese werden in § 44 der Geschäftsordnung desWeiterlesen »Beantwortung der Kleinen Anfragen zur schriftlichen Beantwortung durch die Landesregierung