Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, 1. Juli 2016:
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit bekommen Sachsen-Anhalts Landtags-Abgeordnete seit 1. Juli 2016 mehr Geld: Das Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt regelt, dass die monatliche Entschädigung jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung der Bruttoeinkommen von abhängig Beschäftigten in Sachsen-Anhalt anzupassen ist.
Maßstab dafür ist der Nominallohnindex für Sachsen-Anhalt – der stieg im Jahr 2015 im Vergleich zum Jahr 2014 um 4,2 Prozent. Das bedeutet, dass seit 1. Juli 2016 die Höhe der monatlichen Abgeordneten-Entschädigung auf 6.226,72 Euro steigt. Gleichzeitig klettert die monatliche Kostenpauschale für jeden Abgeordneten aufgrund der Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung in Sachsen-Anhalt im gleichen Zeitraum um 0,5 Prozent auf 1.809,00 Euro.
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