Gastronomiebranche dauerhaft entlasten
Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurants und Verpflegungsdienstleistungen 7 statt 19 Prozent. Davon ausgenommen sind Getränke. Die befristete Senkung der MehrwertsteuerWeiterlesen »Gastronomiebranche dauerhaft entlasten