Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
In Anbetracht der gestiegenen Bedeutung der Briefwahl ist es geboten, die Wahlbeobachtung bei der Auszählung von Briefwahlstimmen durch die zwingende öffentliche Bekanntgabe von Ort undWeiterlesen »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt