Finanzierung des Ausbildungsverkehrs
Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr Sachsen-Anhalt regelt die Finanzierung des Ausbildungsverkehrs. Laut § 9 erhalten die Aufgabenträger vom Land jährlich eine Zuweisung in HöheWeiterlesen »Finanzierung des Ausbildungsverkehrs