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Tätigkeit der Landesbehörde für Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt – Abteilung 4 „Verfassungsschutz“ des Ministeriums für Inneres und Sport

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Zahl der Mitarbeitenden und ihre Zugehörigkeit zu politischen Organisationen; Verbeamtungen; Beobachtung von Parteien durch verdeckte Mitarbeiter bzw. Vertrauensleute; Vergütung; Verwertung und Schutz der gewonnenen Informationen;Weiterlesen »Tätigkeit der Landesbehörde für Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt – Abteilung 4 „Verfassungsschutz“ des Ministeriums für Inneres und Sport