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Pressemitteilung

AfD-Fraktion lehnt pauschale Entfristung von 230 Lehrkraftstellen ab – Tillschneider: „Lehrermangel beheben – Stellen regulär ausschreiben“

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AfD-Antrag zur Einstellung des LSBTTI-Aktionsprogramms: Das Leitbild der Ehe von Mann und Frau, aus der Kinder hervorgehen, ist unverzichtbar!

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AfD-Antrag zur Einstellung des LSBTTI-Aktionsprogramms: Das Leitbild der Ehe von Mann und Frau, aus der Kinder hervorgehen, ist unverzichtbar! Die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-AnhaltWeiterlesen »AfD-Antrag zur Einstellung des LSBTTI-Aktionsprogramms: Das Leitbild der Ehe von Mann und Frau, aus der Kinder hervorgehen, ist unverzichtbar!

AfD: Richtigstellung zur Berichterstattung der Mitteldeutschen Zeitung zum Untersuchungsausschuss Beraterverträge

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Offener Brief von Robert Farle, MdL, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

Sehr geehrter Herr Chefredakteur,

mit großem Erstaunen habe ich Ihre heutige Berichterstattung zur Ankündigung der Kenia-Koalition, einen eigenen Untersuchungsausschuss ins Leben rufen zu wollen, gelesen.

Sie schreiben, die AfD-Fraktion habe „gleichzeitig“ angekündigt, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen, der Antrag sei aber erst nach Ende des Koalitionsausschusses eingereicht worden (MZ vom 21.09.2016, „Kenia kontrolliert sich selbst“). Noch hanebüchener wird die Darstellung allerdings in dem Kommentar zum Thema. Sie schreiben hier, die Kenia-Koalition sei der Opposition damit zuvorgekommen, die AfD habe zu lange gezögert. Den Antrag nach dem Koalitionsausschuss einzureichen, genüge nicht (MZ vom 21.09.2016, Kommentar von K. G.).Fakt ist: Die AfD-Fraktion hat zuletzt in der vergangenen Woche angekündigt, einen Untersuchungsausschuss beantragen zu wollen. Dieser wurde seitdem ausgearbeitet, am Montag fertiggestellt und nach Unterschrift durch die AfD-Abgeordneten während der regulären Fraktionssitzung am Dienstag dem Landtag zugeleitet. Bis jetzt ist in der Landtagsverwaltung nur ein einziger Antrag zur Einberufung eines Untersuchungsausschusses eingegangen – und zwar der Antrag der AfD-Fraktion. Dieser ist rechtsgültig. Wenn die Kenia-Koalition mit einer Ankündigung nachzieht, ist dies grundsätzlich zu begrüßen, beschneidet unser originäres Minderheitenrecht aber nicht.

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